Die Unterrichtskosten müssen vor oder innerhalb des ersten Kurstages beglichen werden. Jede Kursabsage muß der Schule per Email oder Fax mitgeteilt werden. Erfolgt die Absage weniger als 15 Tage vor Kursbeginn, werden 30% der gesamten Kursgebühr einbehalten. Nach Kursbeginn können keine Rückerstattungen geleistet werden.
Einschreibezertifikate, die zur Beantragung eines Visums dienen, werden nach Erhalt des gesamten Kursbetrages ausgestellt. Falls das Visum nicht genehmigt werden sollte, werden 30% des Kursbetrages einbehalten.
Einbehaltenen Anzahlungen können jedoch im selben Jahr für den gleichen Kurs oder für andere Kurse benutzt werden.
Für jegliche Unstimmigkeiten ist der florentiner Gerichtshof zuständig.